Neukrane unterliegen der Abnahmepflicht. Aber auch nach wesentlichen Änderungen, d.h. bei z.B.  Umrüstung Ihrer Krananlage auf  Frequenzumrichter, Anbau einer Funkfernbedienung oder Erneuerung des Hubwerks, muss Ihre Krananlage von einem Sachverständigen für die Prüfung von Kranen abgenommen werden. Wir arbeiten bundesweit mit Sachverständigen zusammen und können Ihnen auch hier mit Rat und Tat zur Seite stehen. Auch wenn es um die Gestellung von Prüfgewichten zur Abnahme Ihrer Krananlage geht.

Ansprechpartner

Rainer Simon
(Geschäftsführung)

T: 02333-833264
F: 02333-833265
M: 0171-2179605
info@krananlagen.de


Christian Vogley
(Betriebsleitung)

T: 02333-833261
F: 02333-833265
M: 0151-64023984
C.Vogley@krananlagen.de